Anwendung
Voraussetzungen für den Nützlingseinsatz
- Die Schädlingslarven sollten im Boden vorhanden sein. Eine vorbeugende Anwendung ist nicht sinnvoll.
- Nach einer Gießbehandlung mit Pflanzenschutzmitteln anderer Hersteller mit Wirkstoffen, die sich systemisch in der Pflanze verteilen und von innen heraus wirken, muss eine Wartezeit von mindestens 6 Wochen eingehalten werden. Die oberirdische Behandlung mit Pflanzenschutzpräparaten ist vor und nach der Nematodenausbringung möglich.
Wissenswertes über Nematoden
Die nützlichen Nematoden wirken gezielt auf die Larven der Schädlinge. Die Nematoden dringen im Boden in die Schädlinge ein und töten sie innerhalb weniger Tage ab. Da sich die abgetöteten Tiere schnell zersetzen, sind sie im Boden schwer wiederzufinden. Die Nematoden können sich solange entwickeln, wie Schädlinge im Boden vorhanden sind. Danach können sie nur kurze Zeit überdauern und sterben dann ab.
Anwendung
- Die Nützlinge sollten direkt nach Erhalt ausgebracht werden, sie lassen sich jedoch max. 1 Woche im Kühlschrank aufheben.
- Die Nematoden werden in Wasser eingerührt und auf dem befallenen Bodenbereich ausgegossen. Fläche mindestens 14 Tage feucht halten.
- Optimal wirksam ab 12 °C Bodentemperatur. Bei geringeren Temperaturen gehen die Nematoden in eine Kältestarre.
Anwendung gegen Dickmaulrüssler (Otiorhynchus sulcatus)
Für die Anwendung an Zierpflanzenkulturen im Freiland, unter Glas, in Büroräumen, Wohnräumen und Wintergärten Der Dickmaulrüssler legt seine Eier im Juni/Juli im Boden ab. Im August/September schädigen die Larven die Pflanzenwurzeln durch Fraß. Über Winter ziehen sich die Larven im Freiland in tiefere Bodenschichten zurück und kommen erst im April/Mai wieder nach oben und richten weiteren Schaden an. Im Freiland sollten die Dickmaulrüssler-Larven im Frühjahr (ab Mitte April bis Ende Mai) und Herbst (August/September) bekämpft werden, wenn die Larven in den oberen Bodenschichten zu finden sind. In Innenräumen (z. B. Überwinterungspflanzen in Kübeln) kann die Bekämpfung ganzjährig erfolgen. Wegen der langen Lebensdauer der erwachsenen Käfer mehrere Jahre in Folge anwenden.
Anwendung gegen Gartenlaubkäfer
Für die Anwendung an Zierpflanzenkulturen im Freiland. Im Garten am besten zwischen Juli und September anwenden. Eine Behandlung pro Jahr ist ausreichend, allerdings sollte die Behandlung im Folgejahr wiederholt werden.
Anwendung gegen Maulwurfsgrillen
Für die Anwendung an Gemüse- und Zierpflanzenkulturen im Freiland und unter Glas. Gegen Maulwurfsgrillen von April-Juli anwenden. Eine Behandlung pro Jahr ist ausreichend, allerdings sollte die Behandlung im Folgejahr wiederholt werden.
Anwendung gegen Wiesenschnaken (Tipula)
Für die Anwendung an Gemüse- und Zierpflanzenkulturen im Freiland und unter Glas. Gegen Larven von Wiesenschnaken (bis 1,5 cm) im Mai oder von August-September anwenden.
Anwendung gegen Trauermücken
Für die Anwendung an Zierpflanzenkulturen und Gemüsekulturen unter Glas. Optimal wirksam ab 12 °C Bodentemperatur. Bei geringeren Temperaturen gehen die Nematoden in eine Kältestarre. Nur in Erdkulturen anwenden. Tötet sehr schnell die Larven ab.
Anwenderschutz
Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält entomopathogene Nematodenart. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub I Rauch I Gas I Nebel I Dampf I Aerosol vermeiden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Nematoden können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen haben. Berührung mit der Haut vermeiden. Handschuhe und geeignete Arbeitskleidung (langärmliges Oberteil, lange Hose und festes Schuhwerk) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Vor und während der Freilassung darf innerhalb einer angemessenen Frist kein nützlingsgefährdendes Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.